Freitag, 14. Juni 2013

Endlich - Vorstoß des FDK!

Was längst die Pflicht unserer kirchensteuerfinanzierten Gremien, der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken gewesen wäre und wozu beide natürlich völlig unfähig sind  -  das Forum Deutscher Katholiken hat es getan,  mit dieser Erklärung, in der festgestellt wird, dass

-  das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe gegen Geist und Buchstaben der Verfassung  (Art. 6,1 GG) verstößt,

-  zur Fortsetzung jener Politik dieser Artikel folglich zu ändern wäre und

-  die Entscheidung über eine solche Verfassungsänderung dem deutschen Volk als oberstem Souverän vorgelegt werden sollte.

Diese Erklärung, unterzeichnet von Prof. Dr. Hubert Gindert, erhielten der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Bundestag mit der Bitte, sie an die Abgeordneten weiterzuleiten.


Also ich persönlich finde, ohne das FDK sähe es im deutschen Laien-Katholizismus so ziemlich zappenduster aus!

Elsa wünscht derweil schon mal zu Recht: "Gute Nacht, Karlsruhe!"
Und Hans Sachs stimmt dem zu.




2 Kommentare:

  1. Ein eindeutiger Verfassungsbruch!

    Man sollte dazu noch anmerken: Es gibt immer noch die Möglichkeit, die eingetragene Lebenspartnerschaft wieder abzuschaffen.

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