Montag, 3. März 2014

Haarige Sache

Anlässlich der "fünften Jahreszeit" stellt Pastor Winfried Henze in der Tagespost (1.3.14) launige Überlegungen darüber an, wie denn der Canon 282 des Kirchenrechts ("Ab omnibus quae vanitatem sapiunt se abstineant") speziell auf die Haar- und Barttracht der Kleriker anzuwenden sei.  Kostprobe:
Die hohe Kunst, so auszusehen, als habe man sich genau drei Tage nicht rasiert, erzeugt einen absolut zwiespältigen Eindruck:  Es könnte darin die Strenge der Anachoreten, der ägyptischen Wüsten-Einsiedler angedeutet sein, es könnte eine alte Sympathie für Manfred Krug oder Yassir Arafat gemeint sein, oder auch eine Solidaritätserklärung an die Tradtitionsträger der 68er-Revolution.  ...
Kommt einem ein Mensch in einer Franziskanerkutte entgegen, wie sie von Ordensangehörigen zuweilen anlässlich einer Demo oder in Erwartung eines Bischofs- oder Provinzialbesuches angelegt wird, dann ergibt sich folgendes Dilemma:   a) Mit Bart ist das dann entweder ein konservativer Kapuziner, der nach alter Sitte seinen Rauschebart trägt  -  oder ein fortschrittlicher Franziskaner, der ihn sich hat stehen lassen, um seine Nähe zur Befreiungstheologie anzudeuten;   b) ohne Bart hingegen kann es sich nur um einen konservativen Franziskaner handeln  -  oder aber um einen progressiven Kapuziner, der sich aus Gründen des Aggiornamento vom Image des seligen Konrad von Parzham losgemacht hat.  ...


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